Hinweise und Handreichungen

Hinweise zu Exkursionen

Hinweise zur selbständig organisierten Großen Exkursion

Voraussetzung für den Scheinerwerb ist, daß mindestens drei Studierende die Exkursion nicht nur gemeinsam planen, sondern als Gruppe und für die gesamte Zeit mitreisen.
Das Programm soll detailliert mit Tagesablauf, Besichtigungszeiten, Werknennungen und stichwortartigen Fragestellungen deutlich machen, daß sich die Studierenden intensiv mit dem Thema des Seminars und der Umsetzung vor Ort auseinandergesetzt haben.  Die „Zuständigkeiten“ der TeilnehmerInnen als ReferentInnen sind zu kennzeichnen. Das vollständige Programm muß fünf Wochen vor Reiseantritt der Dozentin/dem Dozenten vorliegen, damit ausreichend Zeit für eine eventuelle Überarbeitung bleibt.  
Nach der Exkursion gibt jede/r Teilnehmende ein Dossier ab, das das ausformulierte Protokoll enthält, aus dem mit Bezug auf das Seminar die unmittelbare Auseinandersetzung mit den Originalen und die gemeinsame Diskussion vor den Werken hervorgehen. Durch jede/n sind die Eintrittskarten oder  andere Belege, die die Teilnahme an den Programmpunkten dokumentieren, beizufügen.
Die Anrechnung von selbständig organisierten Exkursionen ist im Studiengang Curatorial Studies ist nicht möglich!


Kleine Exkursion

Fehlt zur Anrechnung der Kleinen Exkursion im Modularisierten Magister oder im BA nur ein Exkursionstag, dann kann dieser eine Tag über eine studentisch organisierte Exkursion erbracht werden, und zwar unabhängig von einem Seminar, etwa in Fachschaftsexkursionen, in Exkursionen zu Ausstellungen etc. Hier ist zuvor die Zustimmung einer Dozentin/eines Dozenten einzuholen, der/dem vor der Exkursion ein Programm mit den Inhalten der Fahrt von einer Seite Umfang und danach ein ebenso langes Protokoll vorzulegen ist; beides ist selbständig von jeder Teilnehmerin/jedem Teilnehmer zu verfassen. Dieser Exkursionstag ist ausschließlich außerhalb Frankfurts zu absolvieren.

Bei großen und kleinen Exkursionen gilt, daß die minimale Teilnehmerzahl drei, die maximale Teilnehmerzahl zwanzig Personen beträgt. Zuschüsse von Institutsseite können leider nicht gewährt werden.

Aktuell: Eigenständig organisierte Exkursionstage / kumulative Exkursion 

Studierende, die für ihren weiteren Studienverlauf im Bachelor dringend die Exkursionsmodule M7 und/oder M9 abschließen müssen, haben derzeit die Möglichkeit, eine eigenständig organisierte Exkursion virtuell oder real/vor Ort durchzuführen. Planung und Umsetzung sollten in Absprache mit einer Dozentin/einem Dozenten erfolgen und idealerweise die Thematik eines Seminars ergänzen, das Sie aktuell besuchen.

Zu den gegenwärtigen Ausnahmeregelungen gehört auch, dass Sie sowohl die Kleine Exkursion (BA-Studiengang, Modul 7 - 3 Tage [Studienordnung 2019]) als auch die Große Exkursion (BA-Studiengang, Modul 9 - 5 Tage [Studienordnung 2019] "stückweise" zusammentragen können. Das heißt, dass Sie einzelne Tagestouren und Mehrtagestouren zu der Gesamtzahl einer Kleinen oder Großen Exkursion kumulieren können.

Weitere Informationen, Hinweise sowie Vorschläge für Exkursionsziele finden Sie im OLAT-Kurs „WS 21.22. Eigenständig organisierte Exkursionen“, siehe https://olat-ce.server.uni-frankfurt.de/olat/auth/RepositoryEntry/9062481923?3 (mit HRZ-Login abrufbar).

Stand: 15.Februar 2022



Hinweise zu  Praktika

Informationsblatt zur Modulprüfung Modul 10 (Praxis), Bachelorstudiengang Kunstgeschichte (Hauptfach)

Informationen und Angebote jetzt auch im OLAT Kurs

https://olat-ce.server.uni-frankfurt.de/olat/auth/RepositoryEntry/9867427842

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Voraussetzung im Rahmen der Bachelor‐Studienordnung: eine bestandene Modulprüfung in einem der Module 4‐7 (= ein Proseminarschein).

Tätigkeitsfelder und Lernziele ‐ Die außeruniversitären Tätigkeitsfelder und Lernziele für das Praktikum entnehmen Sie der Prüfungsordnung. Dort werden die möglichen Einsatzbereiche des Kunsthistorikers benannt, die gleichzeitig auch als Einsatzbereiche für Praktika aufzufassen sind. Alternative Praktikumswünsche sollten vorher mit der Praktikumsberatung am Institut (siehe Studienberatung) abgesprochen werden.

Zeitdauer ‐ Das im Rahmen des Studiums der Kunstgeschichte vorgesehene Praktikum im Modul 10 (Praxis) umfasst mindestens vier volle Arbeitswochen (4 x 5, also 20 Arbeitstage à 8 Stunden = ca. 160 Arbeitsstunden, kumulative Abrechnung möglich: beispielsweise 2 Tage pro Woche in 10 Wochen; 1 Tag pro Woche in 20 Wochen etc.).

Abrechnung Praktikumsbericht und Zeugnis ‐ Nach erfolgreicher Durchführung des Praktikums erhalten bzw. erfragen Sie von der jeweiligen Institution (Galerie, Unternehmen etc.) das Praktikumszeugnis. Dieses sowie den von Ihnen verfassten Praktikumsbericht – ca. 6.000 Zeichen (2 Seiten, DIN‐A4‐Format) mit Kurzbeschreibung der jeweiligen Institution, anschaulicher Beschreibung der Tätigkeiten und Einsatzbereiche, Lernerfahrungen etc. – hinterlegen Sie in dem Fach der zuständigen Assistentin für die Praktikumsberatung (siehe Studienberatung) im Institutssekretariat bei Frau Müllers (hierbei bitte die üblichen Kontaktdaten nicht vergessen: Matrikelnummer, E‐Mail‐Adresse). Legen Sie auch den ausgefüllten Praktikumsschein (das Formular finden Sie auf der Institutsseite) bei, der später in Ihre persönlichen Studienunterlagen kommt. Beide Belege – und somit Ihre Leistung im Modul 10 – werden geprüft (Bearbeitungszeit: 4-6 Wochen!!) und Sie werden anschließend (per E‐Mail) kontaktiert. Ihren Modulschein können Sie bei der Scheinausgabe unterschrieben und gestempelt für Ihre Unterlagen abholen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Meldung des durchgeführten Praktikums an das Prüfungsamt bereits erfolgt.

Berufserfahrungen ‐ Nach § 24 der Satzung für die Bachelor‐Studienordnung können einschlägige berufliche Tätigkeiten (z.B. als ausgebildeter Restaurator) als berufspraktische Erfahrung auf Antrag anerkannt werden.

Studentische Mitarbeit als gewähltes oder nominiertes stimmberechtigtes oder vertretendes Mitglied universitärer Selbstverwaltungsgremien auf Instituts‐, Fachbereichs‐ oder Universitätsebene kann auf Antrag als Äquivalent zur berufspraktischen Erfahrung (Praktikum) im Pflichtmodul 10 anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Gremienarbeit mit Vor‐ und Nachbereitung einem workload in der Wertigkeit des Praktikums gleichkommt. (Die Tätigkeit als HiWi an der Universität zählt nicht zur Gremienarbeit und wird nicht als Praktikum angerechnet.)

Fragen können Sie mit Praktikumsberatung (siehe Studienberatung; auch grundsätzliche Fragen zur Praktikumsauswahl)  besprechen.

Hinweise zur Anfertigung einer Hausarbeit

(zuletzt bearbeitet von Helen Barr/April 2022)

Diese „Hinweise“ formulieren allgemeine Informationen, die Sie beim Verfassen einer Hausarbeit oder einer vergleichbaren schriftlichen, wissenschaftlich fundierten Arbeit im Studium berücksichtigen sollten. Hier auf der Homepage veröffentlichen wir dazu nur generelle Angaben. Ausführliche und detaillierte Informationen finden Sie in der pdf-Datei, die ebenfalls hier auf der Website hinterlegt ist [oder: die Sie hier herunterladen können]. Dort werden auch konkrete Beispiele aufgeführt, an denen Sie sich beim Zitieren, Nachweisen, Erstellen eines Literatur- und Abbildungsverzeichnisses unbedingt orientieren sollten.


I. Allgemeines

Was ist eine Hausarbeit?
Im Studium ist eine Hausarbeit die schriftliche Abhandlung einer begrenzten und klar definierten Thematik – oder, anders gesagt: Sie legen mit einer Hausarbeit Ihre wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einer bestimmten Fragestellung dar. Das wissenschaftliche Arbeiten zeigt sich daran, wie Sie mit der Fragestellung umgehen: inhaltlich, aber auch formal. Die nachfolgenden Hinweise geben Ihnen dazu eine Orientierungshilfe und beschreiben die wesentlichen Aspekte, die Sie beim Verfassen einer Hausarbeit oder einer vergleichbaren schriftlichen Arbeit berücksichtigen sollten.
Die Fragestellung – oder: der Einstieg in die Thematik
Inhaltlicher Ausgangspunkt für die Entwicklung einer Fragestellung ist zumeist das Referatsthema, wobei die Diskussion des Referats im Seminar, der Seminarkontext, aber auch weitere wissenschaftliche Literatur zum Thema berücksichtigt werden sollten. 
Wenn hier von einer „Fragestellung“ die Rede ist, verstehen Sie das bitte nicht zu wörtlich! Gemeint ist damit, dass Sie eigenständig, auf strukturierte Weise und fachlich-wissenschaftlich fundiert eine Thematik ‚befragen', also sich mit dem Gegenstand – einem Kunstwerk, einer Quelle, einem Konzept oder anderen Aspekten – gründlich auseinandersetzen. Die Themenfindung ist nicht einfach, vor allem zu Beginn des Studiums. Sie sollten dazu unbedingt das Gespräch mit Ihrer Dozentin oder Ihrem Dozenten suchen!  
Wählen Sie für Ihre Arbeit eine Thematik, die Sie interessiert! Wenn Sie Ihr Referatsthema fortsetzen und vertiefen wollen, überlegen Sie beispielsweise, welche Aspekte für Sie besonders relevant sind – und wie Sie dies darlegen und begründen können. Machen Sie sich Notizen, wie Sie diese Punkte in eine strukturierte und logische Abfolge bringen können: Welche Informationen sind an welcher Stelle zu nennen? Wie bringen Sie diese mit der Forschungsliteratur in Verbindung? Verschaffen Sie sich eine Vorstellung von dem historischen Kontext, dies ist nötig, um das eigene Thema besser ein- und abzugrenzen. Wenn Sie sich mit einem Objekt – einem Kunstwerk, einer Architektur – auseinandersetzen, formulieren Sie eine genaue und ausführliche Beschreibung (sofern dies nicht schon im Referat erfolgt ist) – auch dies hilft herauszufinden, welches die zentralen Aspekte Ihrer Arbeit sein können. Eine Werkbeschreibung als Teil Ihrer Hausarbeit sollte über das rein Deskriptive hinausgehen und eher einer Werkanalyse entsprechen, d.h. Sie sollten die formale und semantische Strukturierung des Objektes mit darlegen und die Schilderung mit Blick auf die Schwerpunkte Ihrer Fragestellung verfassen.
Im Verlauf Ihres Arbeitens kann sich die eingangs überlegte Themen- oder Fragestellung auch verschieben und verändern. Das ist ganz normal! Je mehr Sie über Ihr Thema wissen, umso genauer können Sie erkennen und benennen, welche Aspekte für Ihre Arbeit wichtig sind und welche nicht. Versuchen Sie, eine Distanz zu Ihrem eigenen Text zu entwickeln und ihn immer wieder einer kritischen Lektüre zu unterziehen. Dies geht oft nur mit einem gewissen zeitlichen Abstand – planen Sie daher für Ihre Hausarbeiten genug Zeit ein!
Umgang mit der Forschungsliteratur 
Die Hausarbeit sollte im Idealfall einen eigenständigen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion leisten. Damit ist nicht gemeint, dass Sie eine Forschungsleistung erbringen – das ist im Rahmen einer Hausarbeit gar nicht möglich. Jedoch bildet die fundierte Beschäftigung mit (ausgewählten) Forschungspositionen eine unerlässliche Grundlage für die eigene Arbeit. 
Dabei sollte man beachten, dass es in manchen Fällen wichtiger ist, Probleme herauszuarbeiten, als Lösungen zu finden. Eine Hausarbeit kann sich auch intensiv und ausschließlich mit der Forschungsgeschichte zu einem Thema oder Objekt beschäftigen, indem Sie darstellen, auf welchen Quellen, methodischen Ansätzen und Interessen die unterschiedlichen Auffassungen beruhen, welche Aspekte in der Forschung diskutiert und welche Fragen bisher ausgeklammert wurden. In jedem Fall aber sollte die auf der Werkanalyse und der Auswertung der Literatur gründende eigene Auffassung deutlich werden und, wenn möglich, in eigene Thesen einmünden. Aus Ihrer Argumentation sollte ersichtlich werden, warum Sie einen spezifischen methodischen Schritt getan oder auf ein bestimmtes Werk zurückgegriffen haben.
Ältere und neuere Literatur
Die Hausarbeit soll über den gegenwärtigen Forschungsstand informieren; dafür müssen die letzten Neuerscheinungen berücksichtigt werden. Wissenschaftliche Forschung vollzieht sich als kontinuierlicher Frage- und Antwortprozess: Autorinnen und Autoren reagieren aufeinander. Es sollte deshalb vermieden werden, zu einem Gegenstand z.B. zuerst auf ein Buch von 1990, dann auf einen Artikel von 1950, danach wieder auf einen Katalog von 1975 zurückzugreifen. In der Tat sind historische Positionen oder Ergebnisse oft veraltet oder revisionsbedürftig. Up to date zu sein, heißt in der Kunstgeschichte andererseits nicht, ältere Literatur grundsätzlich zu verwerfen. Im Gegensatz zu den naturwissenschaftlichen Fächern ist die ältere Literatur in unserem Fach auch dann nicht überholt, wenn der Sachstand sich inzwischen verändert hat. Man entnimmt älteren Publikationen manchmal Erkenntnisse und Wertungen, die für die Forschungs- und Rezeptionsgeschichte des zu besprechenden Objektes unentbehrlich sind. 
Plagiat
Es muss in Ihrer Arbeit unbedingt ersichtlich sein, welche Informationen und Argumente von Ihnen stammen und welche Angaben und Positionen auf Quellen- und Sekundärliteratur 
basieren. Ein Plagiat (d.h. die nicht gekennzeichnete Übernahme des geistigen Gutes einer anderen Autorin/eines anderen Autors) ist kein Kavaliersdelikt und führt zu einer Benotung mit 5,0 („nicht ausreichend“), in besonders schwerwiegenden Fällen auch zum Ausschluss von der Prüfung. Mit der Eigenständigkeitserklärung am Ende der Arbeit versichern Sie, dass Sie die Regeln guten wissenschaftlichen Arbeitens einhalten, d.h. die Arbeit selbst verfasst haben, alle verwendeten Hilfsmittel anführen und Zitate (direkte und indirekte) als solche kennzeich-nen.
Sprache 
Die Hausarbeit sollte sprachlich fehlerfrei und gut lesbar sein. Achten Sie deshalb bitte auf Rechtschreibung, Grammatik (auch auf eine korrekte Syntax!) und Kommasetzung. Viele Fehler führen dazu, dass ein Text schwer lesbar wird und der Inhalt Ihrer Arbeit immer stärker in den Hintergrund tritt. Eine hohe Fehlerquote wirkt sich in jedem Fall negativ auf die Benotung aus; bei zu vielen Fehlern kann eine Hausarbeit mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet werden.
Sprache ist stets auch ein Ausdruck von Bewusstsein. Wir ermutigen Sie, dass Sie sich in diesem Sinne auch beim Verfassen von wissenschaftlichen Texten für gendergerechte und diskriminierungsfreie Formulierungen entscheiden. Ob – und wenn ja, in welcher Form – Sie dies sprachlich markieren, ist Ihnen freigestellt. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Entscheidung explizit zu benennen und nicht einfach stillschweigend im Text auszuführen. Eine sinnvolle Form wäre hierzu, dies mit einer Anmerkung in einer Fußnote aufzugreifen. Wie dies aussehen könnte, finden Sie hier exemplarisch formuliert in der ersten Fußnote. Das Beispiel zeigt eine Option, selbstverständlich sind auch andere Entscheidungen und Begründungen möglich.


II. Formale Vorgaben

Generelle Vorgaben
Der Textumfang einer Proseminararbeit beträgt in der Regel 12 Seiten, derjenige einer Hauptseminararbeit 15 Seiten. Gemeint ist damit der inhaltlich relevante Teil der Hausarbeit (also der Text ohne Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis und Abbildungsteil).
Der Korrekturrand sollte in der ausgedruckten Version rechts 4 cm betragen; wenn Sie Ihre Hausarbeit digital (als Datei) einreichen, sollten Sie die Standardvoreinstellungen der Formatierung beibehalten, d.h. 2,5 cm Seitenrand rechts und links. Als Orientierung für das Textvolumen auf einer Standardseite kann auch die Zeichenzahl dienen: Hier ist mit ca. 3.000 Zeichen pro Seite einschließlich Leerzeichen zu rechnen. Die Schriftgröße im Fließtext ist 12 Punkt bei Times New Roman (bei Arial 11), in den Fußnoten 10 Punkte (9 bei Arial). Es ist ein 1,5 Zeilenabstand vorgesehen. Der Text sollte linksbündig mit Silbentrennung oder als Blocksatz mit manueller Silbentrennung gesetzt sein. 
Geben Sie Ihre ausgedruckte Hausarbeit in gebundener Version oder in einem Schnellhefter ab, keinesfalls als lose Blattsammlung. Achten Sie darauf, dass auch der linke Rand ausreichend ist, so dass der Text lesbar bleibt. In Absprache mit der Dozentin/dem Dozenten ist es auch möglich, die Hausarbeit in digitaler Form (als Datei) einzureichen.
Die Seiten werden ab der ersten Seite des Textes (also ab der Einleitung) durchnummeriert und umfassen auch Literatur- und Abbildungsverzeichnis und die Abbildungen. Als Seite 1 wird in der Regel die erste Textseite gezählt; es ist aber auch möglich, die Zählung mit dem Inhaltsverzeichnis zu beginnen. Absätze sollten Sinneinheiten markieren und können durch eine freigelassene Zeile, einen Zeilenumbruch, und/oder eine Einrückung kenntlich gemacht werden.
Fußnoten und Hinweise auf Quellen und Abbildungen 
Fußnotenziffern stehen nach einer Sinneinheit, auf die sich die Fußnote bezieht. Dies können einzelne Begriffe, Halbsätze oder ganze Sätze sein. Fußnotenziffern werden nach dem Satzzeichen gesetzt (nach dem Komma, nach dem Punkt). Es wird jeweils nur eine Fußnotenziffer gesetzt; auch verschiedene Informationen und Literaturangaben werden in einer Fußnote zusammengefasst.
Quellen- oder Abbildungshinweise gehören zum jeweils vorhergehenden Satz und werden vor dem Satzende angeführt. Sie sollten nicht zwischen zwei Sätzen stehen.
Beispiel: „[...] zeigt sich gerade in Michelangelos 'Jüngstem Gericht' (Abb. 1).“
Falsch dagegen wäre: „[...] in Michelangelos 'Jüngstem Gericht'. (Abb. 1).“
Abkürzungen
Übliche Abkürzungen kann man nicht eigenmächtig ändern, sie sollten außerdem einheitlich verwendet werden (also entweder als lateinische oder deutsche Abkürzungen).
Einige übliche Abkürzungen:
[sic]Lat.: „so“/“wirklich so“; zur Kennzeichnung der direkten Übertragung einer Stelle aus dem Original (mit Rechtschreib- oder Druckfehlern)
Abb.Abbildung
Ausst.Ausstellung
Bd./Bde.Band/Bände
cf.Lat.: „confer“, also „siehe, vergleiche“
fol.Folio/Blatt
Hg./Hrsg.Herausgeberinnen bzw. Herausgeber (Plural: Hgg./ Hrsg.)
Hl. heilige(r) [vor dem Namen]
Hll.heilige (Plural) [vor den Namen]
i.e.Lat.: „id est“, also „das ist“/„das heißt“
Ibid./ebd.Ibidem/ebenda
Jg.Jahrgang
Kat.Katalog
ms.Maschinenschriftlich
Tf. Tafel
vgl. Vergleiche

Datierungen sollten im Text ausformuliert werden: „zwischen 1480 und 1520“ oder „von 1480 bis 1520“ sind korrekte Angaben (nicht „zwischen 1480-1520“ oder „von 1480-1520“).


III. Gliederung einer Hausarbeit

Eine Hausarbeit besteht aus:
1. Deckblatt
2. Inhaltsverzeichnis
3. Hausarbeitstext (Fließtext und Fußnoten)
4. Literaturverzeichnis
5. Abbildungsverzeichnis (Abbildungsteil und Nachweise)
6. Erklärung zur ordnungsgemäßen Anfertigung der Hausarbeit
Genaue Angaben zur Ausgestaltung der einzelnen Bestandteile einer Hausarbeit finden Sie in der pdf-Datei.

IV. Zitieren

Genaues und einheitliches Zitieren erleichtert das Verständnis und ist Voraussetzung dafür, dass Aussagen überprüft werden können. Oft gibt erst das Zitieren Aufschluss darüber, ob die Verfasserin/der Verfasser selbst Stellung bezieht oder Gedanken anderer wiedergibt. Die 
Leserschaft muss in die Lage versetzt werden, zitierte Literatur sicher und schnell aufzufinden. Es gibt verschiedene Formen des Zitierens; eine einmal gewählte Zitierweise ist in ein und demselben Manuskript aber konsequent einzuhalten.
Namentlich nicht gekennzeichnete Texte sind generell nicht zitierfähig, das gilt auch für die meisten Lexikonartikel. Ein Autorenname ist eine Art ‚Qualitätsgarantie', es muss also der Klarname sein, der an eine nachweisbare Person gebunden ist. Historische Lexikonartikel, die nicht namentlich gekennzeichnet sind, können bei bestimmten Themen aber als Quellenmaterial dienen, weil sie Diskurs und Forschungsstand einer Zeit spiegeln.


V. Erstellen eines Literaturverzeichnisses

Es gibt viele Möglichkeiten für Literaturangaben (auch bibliographische Notation genannt), vornehmlich müssen diese in einer einheitlichen, übersichtlichen und natürlich vollständigen Form präsentiert werden. Verschiedene Verlage oder Zeitschriften haben jeweils ihren eigenen Stil, wie sie bibliographieren. Es ist im Grunde nicht wichtig, nach welchem System ein Literaturverzeichnis anlegt ist, solange die Literaturangaben die wesentlichen Informationen enthalten, die das Auffinden der Publikationen ermöglichen.
Ein einheitliches, übersichtliches und vollständiges System ist Grundlage für wissenschaftlich exaktes und ethisch korrektes Arbeiten.


VI. Anmerkungen in den Fußnoten

Auch bei den Anmerkungen in den Fußnoten gilt, dass sie in einer einheitlichen, übersichtlichen und natürlich vollständigen Form präsentiert werden. Anmerkungen werden immer als vollständige Sätze behandelt: Der erste Buchstabe wird großgeschrieben, am Satzende steht ein Punkt. Dies gilt auch, wenn Sie in einer Fußnote nur den Titel einer Publikation aufführen. 
Fußnoten werden in Schriftgröße 10 Punkt (Times New Roman) bzw. 9 Punkte (Arial) gesetzt und sind fortlaufend nummeriert. Nutzen Sie für das Erstellen von Fußnoten die entsprechenden Vorgaben in dem Textverarbeitungsprogramm, mit dem Sie arbeiten! Das erspart nicht nur Arbeit, sondern sorgt auch für ein einheitliches und grafisch gut gestaltetes Schriftbild.
Das Anmerkungszeichen (eine Ziffer) wird immer als Hochzahl gesetzt, in der Regel hinter das Satzzeichen (wenn sich die Anmerkung auf den Satz oder eine aus mehreren Sätzen bestehende Sinneinheit bezieht). Ausnahme: die Anmerkung bezieht sich auf einen einzelnen Begriff, dann kommt die Hochzahl direkt hinter den Begriff. 
Anmerkungen in Fußnoten können verschiedenen Funktionen haben: Sie dienen dem Nachweis benutzter Quellen oder Fachpublikationen, können aber auch auf weiterführende Literatur zu einem Thema verweisen oder zusätzliche Informationen und Kommentare enthalten. 
Fußnoten werden nie kumuliert, denn eine Anmerkung kann beliebig viele Verweise auf Literatur und Inhalte jeder Art (Kommentare, Ergänzungen etc.) enthalten. 

Hinweise zur Bachelorarbeit

Denken Sie rechtzeitig – d. h. schon während Sie die letzten Module absolvieren – daran, ein Thema für die BA-Arbeit zu wählen! Bis zur Anmeldung der BA-Arbeit beim Prüfungsamt müssen die Module 1-10 absolviert sein, Modul 11 kann parallel zur BA-Arbeit absolviert werden. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung haben Sie neun Wochen Bearbeitungszeit.
Eine gründliche Recherche und die Themenabsprache mit einem Betreuer/ einer Betreuerin sollten der Anmeldung vorausgegangen sein. Es wird empfohlen, von einem Thema auszugehen, das schon als Seminarhausarbeit erarbeitet wurde und das nun in der BA-Arbeit vertieft und erweitert werden kann. Das Thema kann aber auch in Absprache mit dem betreuenden Dozenten / der betreuenden Dozentin frei gewählt werden. Als Betreuer_innen kommen die Professor_innen und die anderen Prüfungsberechtigten des Instituts in Frage.
Die BA-Arbeit soll in der Regel 35–40 Textseiten umfassen. Gemeint ist damit der inhaltlich relevante Teil der Hausarbeit, also der Text ohne Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Abbildungsnachweis und Abbildungsteil. Die Formalia orientieren sich an denjenigen der wissenschaftlichen Hausarbeit. Dem Text ist darüber hinaus eine Erklärung zur eigenständigen Abfassung der BA-Arbeit beizufügen.

Kunstgeschichtliches Institut
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Hausanschrift: Rostocker Straße 2, 60323 Frankfurt // Briefsendungen:  60629 Frankfurt