Hinweise und Handreichungen

Hinweise zu  Praktika

Informationsblatt zur Modulprüfung Modul 10 (Praxis), Bachelorstudiengang Kunstgeschichte (Hauptfach)

Informationen und Angebote jetzt auch im OLAT Kurs

https://olat-ce.server.uni-frankfurt.de/olat/auth/RepositoryEntry/9867427842

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Voraussetzung im Rahmen der Bachelor‐Studienordnung: eine bestandene Modulprüfung in einem der Module 4‐7 (= ein Proseminarschein).

Tätigkeitsfelder und Lernziele ‐ Die außeruniversitären Tätigkeitsfelder und Lernziele für das Praktikum entnehmen Sie der Prüfungsordnung. Dort werden die möglichen Einsatzbereiche des Kunsthistorikers benannt, die gleichzeitig auch als Einsatzbereiche für Praktika aufzufassen sind. Alternative Praktikumswünsche sollten vorher mit der Praktikumsberatung am Institut (siehe Studienberatung) abgesprochen werden.

Zeitdauer ‐ Das im Rahmen des Studiums der Kunstgeschichte vorgesehene Praktikum im Modul 10 (Praxis) umfasst mindestens vier volle Arbeitswochen (4 x 5, also 20 Arbeitstage à 8 Stunden = ca. 160 Arbeitsstunden, kumulative Abrechnung möglich: beispielsweise 2 Tage pro Woche in 10 Wochen; 1 Tag pro Woche in 20 Wochen etc.).

Abrechnung Praktikumsbericht und Zeugnis ‐ Nach erfolgreicher Durchführung des Praktikums erhalten bzw. erfragen Sie von der jeweiligen Institution (Galerie, Unternehmen etc.) das Praktikumszeugnis. Dieses sowie den von Ihnen verfassten Praktikumsbericht – ca. 6.000 Zeichen (2 Seiten, DIN‐A4‐Format) mit Kurzbeschreibung der jeweiligen Institution, anschaulicher Beschreibung der Tätigkeiten und Einsatzbereiche, Lernerfahrungen etc. – hinterlegen Sie in dem Fach der zuständigen Assistentin für die Praktikumsberatung (siehe Studienberatung) im Institutssekretariat bei Frau Müllers (hierbei bitte die üblichen Kontaktdaten nicht vergessen: Matrikelnummer, E‐Mail‐Adresse). Legen Sie auch den ausgefüllten Praktikumsschein (das Formular finden Sie auf der Institutsseite) bei, der später in Ihre persönlichen Studienunterlagen kommt. Beide Belege – und somit Ihre Leistung im Modul 10 – werden geprüft (Bearbeitungszeit: 4-6 Wochen!!) und Sie werden anschließend (per E‐Mail) kontaktiert. Ihren Modulschein können Sie bei der Scheinausgabe unterschrieben und gestempelt für Ihre Unterlagen abholen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Meldung des durchgeführten Praktikums an das Prüfungsamt bereits erfolgt.

Berufserfahrungen ‐ Nach § 24 der Satzung für die Bachelor‐Studienordnung können einschlägige berufliche Tätigkeiten (z.B. als ausgebildeter Restaurator) als berufspraktische Erfahrung auf Antrag anerkannt werden.

Studentische Mitarbeit als gewähltes oder nominiertes stimmberechtigtes oder vertretendes Mitglied universitärer Selbstverwaltungsgremien auf Instituts‐, Fachbereichs‐ oder Universitätsebene kann auf Antrag als Äquivalent zur berufspraktischen Erfahrung (Praktikum) im Pflichtmodul 10 anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Gremienarbeit mit Vor‐ und Nachbereitung einem workload in der Wertigkeit des Praktikums gleichkommt. (Die Tätigkeit als HiWi an der Universität zählt nicht zur Gremienarbeit und wird nicht als Praktikum angerechnet.)

Fragen können Sie mit Praktikumsberatung (siehe Studienberatung; auch grundsätzliche Fragen zur Praktikumsauswahl)  besprechen.

Hinweise zur Anfertigung einer Hausarbeit

(zuletzt bearbeitet von Helen Barr und Clara Nicolay/Januar 2024)

Die „Hinweise“ formulieren allgemeine Informationen, die Ihnen beim Verfassen einer Hausarbeit oder einer vergleichbaren schriftlichen, wissenschaftlich fundierten Arbeit im Studium helfen. Sie finden dort auch konkrete Beispiele aufgeführt, an denen Sie sich beim Zitieren, Nachweisen, Erstellen eines Literatur- und Abbildungsverzeichnisses unbedingt orientieren sollten.

Die „Hinweise“ können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.

Hinweise zur Bachelorarbeit

Denken Sie rechtzeitig – d. h. schon während Sie die letzten Module absolvieren – daran, ein Thema für die BA-Arbeit zu wählen! Bis zur Anmeldung der BA-Arbeit beim Prüfungsamt müssen die Module 1-10 absolviert sein, Modul 11 kann parallel zur BA-Arbeit absolviert werden. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung haben Sie neun Wochen Bearbeitungszeit.
Eine gründliche Recherche und die Themenabsprache mit einem Betreuer/ einer Betreuerin sollten der Anmeldung vorausgegangen sein. Es wird empfohlen, von einem Thema auszugehen, das schon als Seminarhausarbeit erarbeitet wurde und das nun in der BA-Arbeit vertieft und erweitert werden kann. Das Thema kann aber auch in Absprache mit dem betreuenden Dozenten / der betreuenden Dozentin frei gewählt werden. Als Betreuer_innen kommen die Professor_innen und die anderen Prüfungsberechtigten des Instituts in Frage.
Die BA-Arbeit soll in der Regel 35–40 Textseiten umfassen. Gemeint ist damit der inhaltlich relevante Teil der Hausarbeit, also der Text ohne Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Abbildungsnachweis und Abbildungsteil. Die Formalia orientieren sich an denjenigen der wissenschaftlichen Hausarbeit. Dem Text ist darüber hinaus eine Erklärung zur eigenständigen Abfassung der BA-Arbeit beizufügen.

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