Sie finden hier eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen zum Kunstgeschichtsstudium in Frankfurt und deren kurze Beantwortung.
Die Informationen wurden von der Fachschaft Kunstgeschichte gemeinsam mit dem Kunstgeschichtlichen Institut zusammengestellt. Bedenken Sie bitte, dass Sie genauere Antworten, vor allem zu spezifischen Einzelfällen, nur von den genannten Stellen und Ansprechpartner:innen erhalten!
Mit Ihrer Einschreibung an der Goethe-Universität erhalten Sie die Goethe-Card. Die Goethe-Card ist Ihr Studierendenausweis, er hat verschiedene weitere Funktionen (Bezahlkarte in den Mensen, Semesterticket, Kopierkarte usw.). Alle Informationen zu den Funktionen der Goethe-Card finden Sie auf der Seite des HRZ (Hochschulrechenzentrums)
BSKW (Bibliothek Sprach- und Kulturwissenschaften): Hier finden Sie die Abteilung Kunstgeschichte im Erdgeschoss. Studierende unseres Instituts haben die Möglichkeit, sich während des Verfassens einer Abschlussarbeit um einen Dauerarbeitsplatz zu bewerben.
UB Zentrale in Bockenheim: Sie zählt mit ihren umfangreichen Beständen und Sammlungen (10,58 Millionen Medieneinheiten im Jahr 2020) zu den zentralen wissenschaftlichen Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland.
BzG (Bibliothekszentrum Geisteswissenschaften): Befindet sich in den äußeren Querbauten des IG-Farben Gebäudes. Zugang zu den Bibliotheken ist jeweils im 3. Stock. Ein Teil der Institute des FB09 haben dort ihre Bereiche. Kurzausleihen sind für bestimmte Publikationen möglich.
Wenn Sie nicht zu einer Klausur kommen können, bzw. während der Bearbeitungszeit einer Hausarbeit erkrankt sind, kontaktieren Sie frühzeitig die entsprechende Lehrperson und gehen Sie zum Arzt! Für den Arztbesuch benötigen Sie das Formular „Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit“, das Sie auf der Seite des PGKS finden. Das ausgefüllte Formular schicken Sie per Mail an das Prüfungsamt zurück. In Absprache mit den Dozierenden und dem Prüfungsamt nehmen sie dann am Nachholtermin teil bzw. erhalten gegeben Falls eine längere Abgabefrist.
Studierende, die dringlich einen Schein erwerben müssen – z.B. wegen fortgeschrittener Semesteranzahl oder Bafög – kontaktieren die Lehrperson direkt vor Beginn der Anmeldefrist in OLAT und weisen dies entsprechend nach, z.B. durch einen Kontoausdruck vom Prüfungsamt (Noten können unkenntlich gemacht werden) oder die Bafög-Bescheinigung
Es gibt viele Möglichkeiten, selbst an der Uni politisch aktiv zu werden. Hier finden Sie eine erste Übersicht:
Studierende im Hauptfach Kunstgeschichte (Bachelor) müssen folgende Sprachnachweise erbringen:
Englische Sprachkenntnisse sind bis zum Abschluss der Orientierungsphase nachzuweisen, die weiteren Sprachnachweise müssen dem Prüfungsamt spätestens bis zum Zugang zu Modul 11 vorliegen. Es ist also auch möglich, sich das entsprechende Sprachniveau im Verlauf des Studiums anzueignen.
Für Studierende im Nebenfach Kunstgeschichtesind Englischkenntnisse (Niveau B1/4-jähriger Schuluntericht oder 3-jähriger bis zum Abschluss) sowie Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache (Niveau B1/mind. 4-jähriger Schulunterricht) nachzuweisen.
Ansprechpartner für das Erlernen einer neuen Sprache ist das Sprachenzentrum. In der Regel werden dort semesterbegleitende Kurse oder Intensivkurse angeboten.
Für eine allgemeine Beratung zum Masterstudiengang Kunstgeschichte können Sie sich an Adeline Schwabauer wenden.
In Modulen der transdisziplinären Vertiefung (Module 2, 4 und 6.1) ist das Erlangen von Kenntnissen außerhalb des kunsthistorischen Feldes vorgesehen. Die Module werden in einem anderen Fach, nicht im Fach Kunstgeschichte, absolviert. Die Wahl der Fachrichtung und der jeweiligen Lehrveranstaltungen sollte, in Absprache mit einer Betreuerin oder einem Betreuer, im Hinblick auf die angestrebte thematische Ausrichtung der Masterarbeit erfolgen.
Ein Großteil des Studiums ist auf die Erarbeitung der Masterarbeit ausgerichtet. In Modul 6 haben Sie die Möglichkeit, zwischen dem Erwerb von Fachwissen in Disziplinen außerhalb der Kunstgeschichte (Modul 6.1, transdisziplinäre Vertiefung 3) oder der Durchführung eines vierwöchigen Praktikums (Modul 6.2, praxisorientierte Professionalisierung) zu wählen. Die Wahl sollte in Absprache mit einer Betreuerin oder einem Betreuer im Hinblick auf die angestrebte thematische Ausrichtung der Masterarbeit erfolgen.
Weitere Informationen zum Praktikum sind hier zu finden.
Für die Zulassung zum Masterstudiengang im Fach Kunstgeschichte ist der Nachweis von Kenntnissen in drei Fremdsprachen erforderlich:
1. Englisch (Niveau B1/mind. 4-jähriger Schulunterricht)
2. eine zweite moderne Fremdsprache (Niveau B1/mind. 4-jähriger Schulunterricht oder 3-jähriger bis zum Abschluss)
3. Lateinkenntnisse (Nachweis durch universitätsinterne Sprachprüfung/mind. 3-jähriger Schulunterricht) oder Französisch oder Italienisch (Niveau B1/mind. 4-jähriger Schulunterricht oder 3-jähriger bis zum Abschluss)
Lateinkenntnisse werden für einen mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Schwerpunkt nachdrücklich empfohlen.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. Spätestens muss dies beim Zugang zu Modul 9 erfolgt sein. Es ist also auch möglich, sich das entsprechende Sprachniveau im Verlauf des Studiums anzueignen. Ansprechpartner für das Erlernen einer neuen Sprache ist das Sprachzentrum. In der Regel werden dort semesterbegleitende Kurse oder Intensivkurse angeboten.
Ausländische Studienbewerber:innen müssen einen Sprachnachweis der deutschen Sprache vorlegen (Niveau C1/DSH-2), soweit sie nach der DSH-Ordnung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) nicht von der deutschen Sprachprüfung freigestellt sind.